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   BGH, 21.10.1969 - 5 StR 435/69   

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https://dejure.org/1969,1194
BGH, 21.10.1969 - 5 StR 435/69 (https://dejure.org/1969,1194)
BGH, Entscheidung vom 21.10.1969 - 5 StR 435/69 (https://dejure.org/1969,1194)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 1969 - 5 StR 435/69 (https://dejure.org/1969,1194)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beachtung der fehlerhaften Überschreitung der Strafgewalt des Amtsgerichts durch die Strafkammer als Berufungsgericht von Amts wegen vom Revisionsgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 155
  • MDR 1970, 159
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.10.1962 - GSSt 1/62

    Überprüfung der Zuständigkeit des Tatsachengerichts durch das Revisionsgericht -

    Auszug aus BGH, 21.10.1969 - 5 StR 435/69
    Das Revisionsgericht hat die Überschreitung der sachlichen Zuständigkeit ohne Rüge von Amts wegen zu beachten (BGHSt 18, 79, 81) [BGH 05.10.1962 - GSSt - 1/62].
  • BGH, 13.03.1963 - 2 StR 570/62
    Auszug aus BGH, 21.10.1969 - 5 StR 435/69
    Zuständigkeit (BGHSt 18, 290).
  • BGH, 13.05.1982 - 3 StR 129/82

    Problematik der Anfechtung eines Urteils bei mangelnder Erstinstanzlichkeit -

    Das hätte zur Folge, daß eine Behandlung des Berufungsurteils als erstinstanzliches nicht in Betracht käme und die Strafkammer an die Strafgewalt des Amtsgerichts gebunden wäre (vgl. BGHSt 23, 283, 285; BGH NJW 1970, 155, 156).
  • BGH, 18.06.1970 - 4 StR 141/70

    Rückwirkende Geltung neuer verfahrensrechtlicher Bestimmungen - Entscheidung des

    Einer Sachentscheidung durch den Senat steht die Entscheidung des 5. Strafsenats vom 21. Oktober 1969 - 5 StR 435/69 nicht entgegen.
  • BGH, 25.08.1988 - 1 StR 11/88

    Grenzen und Inhalt der neuen Verhandlung bei Rückverweisung einer Sache zu neuer

    Da die erkennende Strafkammer aus diesen Gründen rechtlich gehindert war, in ein erstinstanzliches Verfahren überzugehen, verhandelte sie in Wahrheit als Berufungsgericht (BGHSt 31, 63, 65 m.w.N.) und blieb deshalb an den amtsgerichtlichen Strafbann nach § 24 Abs. 2 GVG auch im Rahmen der nachträglichen Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe nach § 55 StGB gebunden (BGHSt 23, 283, 284; 34, 159, 160; 34, 204, 206; vgl. auch BGH NJW 1970, 155).
  • BGH, 13.02.1973 - 1 StR 644/72

    Führung einer Verhandlung als Verhandlung des ersten Rechtszuges - Grundsätze der

    Der - rechtskräftige - Schuldspruch des Schöffengerichts wurde davon nicht berührt (BGH NJW 1970, 155, 156).
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